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  • 04.11.2014 · Fachbeitrag · Urlaub

    Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahrs

    | Ein Arbeitgeber kann nach Ansicht des BAG älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren gewähren. Diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. |