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  • 07.12.2015 · Fachbeitrag · Urlaubsentgelt

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

    | Ein Urlaubsanspruch geht nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter. Er wandelt sich vielmehr in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Dies hat das ArbG Berlin entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG entschieden. Es folgt damit dem EuGH. |