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  • 10.12.2020 · Nachricht · Vergütung

    BAG: Crowdworker kann Arbeitnehmer sein

    | Ein Crowdworker ist Arbeitnehmer, wenn er in arbeitnehmertypischer Weise weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit für ein Crowdsourcing-Unternehmen leistet. Das hat das BAG entschieden und damit dem LAG München widersprochen. |