· Fachbeitrag · Vergütung
Umkleidezeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit
| Umkleidezeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Das hat das BAG erstmals entschieden. |
Wichtig | In diesem Fall zählen zur Arbeitszeit auch innerbetriebliche Wege, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber für das Umkleiden eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer benutzen muss. Zur Arbeitszeit zählt (nur) die Zeitspanne, die für den einzelnen unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit für das Umkleiden und das Zurücklegen des Weges von der Umkleide- zur Arbeitsstelle erforderlich ist (BAG, Urteil vom 19.9.2012, Az. 5 AZR 678/11; Abruf-Nr. 131120).
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