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  • 03.02.2021 · Fachbeitrag · Vergütung

    Vergütung wegen Annahmeverzugs – Arbeitgeber kann Auskunft über Zwischenverdienst fordern

    | Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der eine Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die Vermittlungsvorschläge, die die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterbreitet haben. Das BAG sieht die Grundlage für das Auskunftsbegehren in einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB. LGP stellt die für die Praxis wichtige Entscheidung vor. |