08.07.2010 | Abfindung
Ältere dürfen von Abfindungsangebot ausgenommen werden
Unterbreitet ein Arbeitgeber im Rahmen eines Personalabbaus seinen Arbeitnehmern ein Abfindungsangebot, kann er über 55-jährige Arbeitnehmer davon ausnehmen. Darin liegt keine Diskriminierung wegen des Alters. Denn es fehlt bereits an einer unmittelbaren Benachteiligung der älteren Arbeitnehmer, weil diese ihren Arbeitsplatz erhalten. Sie werden deshalb nicht weniger günstig als die jüngeren Arbeitnehmer behandelt, die ihren Arbeitsplatz - wenn auch gegen Abfindung - verlieren. (BAG, Urteil vom 25.2.2010, Az: 6 AZR 911/08)(Abruf-Nr. 100823)
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 112 | ID 136995