01.07.2007 | Abgrenzung Praktikum – Arbeitsverhältnis
Können Praktikanten eine Vergütung verlangen?
Der vom „Spiegel“ geschaffene Begriff „Generation Praktikum“ macht es deutlich: Immer mehr Berufseinsteiger leisten Praktika ab, und zwar nicht nur vor und während, sondern auch nach ihrer Ausbildung. Vielfach werden sie dabei wie Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt, aber nicht oder nur gering vergütet. Lesen Sie nachfolgend, wann Arbeitgeber was zahlen müssen und wie sie ein Praktikumsverhältnis richtig gestalten.
Wer ist Praktikant?
Für die Frage der Vergütungspflicht spielt es keine Rolle, ob das Ganze als „Praktikum“, „Volontariat“ oder „Freie Mitarbeit“ bezeichnet wird. Entscheidend ist, wie das Vertragsverhältnis tatsächlich durchgeführt wird. Wenn es sich um echte Mitarbeit handelt, haben Arbeitgeber kaum Möglichkeiten, einen Vergütungsanspruch zu verhindern.
- Ein Praktikant ist vorübergehend in einem Betrieb tätig, um sich dort die praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen, die zur Vorbereitung auf einen (meist akademischen) Beruf notwendig sind. Zwar findet keine systematische Berufsausbildung statt. Trotzdem steht bei einem Praktikantenverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund. Deshalb ist eine eventuelle Vergütung der Höhe nach eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt (BAG, Urteil vom 13.3.2003, Az: 6 AZR 564/01; Abruf-Nr. 072024).
- Ein Arbeitnehmer ist zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Er ist in die Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegt einem Weisungsrecht betreffend Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort seiner Tätigkeit.
Unser Tipp: In einem schriftlichen „Praktikantenvertrag“ sollten Begriffe wie zum Beispiel Entgelt, bezahlter Urlaub oder Nebentätigkeit vermieden werden. Unabhängig von der Überschrift spricht dies für ein Arbeitsverhältnis.
Welche Arten von Praktika gibt es?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig