05.05.2008 | Achtung Beitragsfalle!
Überschreiten der Freigrenze kann bei Versorgungsbezügen zum Totalverlust führen
Bis zu einer Freigrenze von monatlich 124,25 Euro müssen auf Versorgungsbezüge keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Wird diese Freigrenze allerdings überschritten, kann das gravierende Folgen für den Versorgungsempfänger haben.
Volle Beitragspflicht
Auf Versorgungsbezüge (zum Beispiel eine Betriebsrente) werden volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben (siehe dazu auch Seite 73 in dieser Ausgabe). Dabei gibt es eine Freigrenze (1/20 der Bezugsgröße), bis zu der keine Beiträge fällig werden.
Wird die Freigrenze allerdings auch nur geringfügig überschritten, sind auf den gesamten Bezug volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Was das für Folgen haben kann, zeigt das folgende Beispiel:
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