01.11.2005 | Aktuelle BFH-Entscheidungen
Versteuerung eines geldwerten Vorteils bei Ausübung eines Wandlungsrechts
In zwei aktuellen Entscheidungen hat sich der BFH mit der Frage beschäftigt, wann und in welcher Höhe der Arbeitnehmer bei Ausübung eines Wandlungsrechts einen geldwerten Vorteil versteuern muss.
Übertragenes Darlehen mit Wandlungsrecht steuerpflichtig
Gewährt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen und kann er dieses Darlehen später in Aktien des Arbeitgebers umtauschen, führt das beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (geldwerter Vorteil). Diesen muss er aber erst versteuern, wenn er über das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verfügen kann. Das ist der Tag der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers. Steuerpflichtig ist dann die Differenz zwischen dem Börsenkurs der Aktien zu diesem Zeitpunkt abzüglich der Erwerbsaufwendungen des Arbeitnehmers für die Aktien.
Wichtig: Überträgt der Arbeitnehmer das Darlehen nebst Wandlungsrecht gegen Entgelt an einen Dritten, muss er seinen „Gewinn“ in dem Jahr versteuern, in dem er sein Darlehen überträgt (BFH, Urteil vom 23.6.2005, Az: VI R 10/03; Abruf-Nr. 052298).
Übertragung von nicht frei handelbaren Wandelschuldverschreibungen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig