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  • 01.03.2006 | Aktuelle BSG-Entscheidung

    Rentenversicherungspflicht für alleGmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer?

    Joachim Jahn, Büro für Sozialversicherungsrecht, Bad Neustadt

    Auch bisher sozialversicherungsfreien GmbH-Gesellschaftern/Geschäftsführern droht die Rentenversicherungspflicht! Das ist die Quintessenz aus einem jetzt veröffentlichten BSG-Urteil vom 24. November 2005 (Az: B 12 RA 1/04 R; Abruf-Nr. 060032). Die daraus resultierenden Beitragsnachforderungen können sich auf fast 30.000 Euro summieren.  

    Versicherungspflicht von GmbH-Gesellschaftern/Geschäftsführern

    Arbeitnehmer sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Bei Selbstständigen gilt der umgekehrte Grundsatz: Sie sind es in der Regel nicht.  

     

    Allerdings gibt es Ausnahmen: Bestimmte Personenkreise müssen auch als Selbstständige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu zählen u.a. Selbstständige, die „auf Dauer und im Wesentlichen“ nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine Arbeitnehmer haben, die mehr als geringfügig beschäftigt werden („arbeitnehmerähnliche Selbstständige“, § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). 

     

    GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer können sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständige gelten. Das hängt im Einzelfall von der Möglichkeit ab, maßgeblichen Einfluss auf die GmbH ausüben zu können (zum Beispiel auf Grund des Stimmrechts oder der tatsächlich eingeräumten Weisungsfreiheit).