· Fachbeitrag · Dualer Studiengang
So sind die Teilnehmer an einem dualen Studiengang sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen
| Immer mehr Unternehmen bieten Interessenten, die nach dem Abitur die Schule verlassen, ein duales Studium an. Grundbestandteil eines dualen Studiums ist die Verknüpfung von praktischer Arbeit in einem Betrieb und theoretische Vorlesungen an einer Hochschule. LGP informiert, wie Studenten, die einen dualen Studiengang absolvieren, sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind. |
Varianten dualer Studiengänge und deren Unterscheidung
Duale Studiengänge unterscheiden sich in ausbildungsintegrierte, praxisintegrierte und berufsintegrierte oder berufsbegleitende.
- Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge sind auf die berufliche Erstausbildung gerichtet. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindung zwischen einem Studium und einer betrieblichen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gibt. Dabei werden die Studienphasen und die Berufsausbildung sowohl zeitlich als auch inhaltlich miteinander verzahnt. Oft erwirbt der Student neben dem Studienabschluss noch einen weiteren Abschluss in einem Ausbildungsberuf.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig