04.05.2009 | Aktuelle Frage
Durch Entgeltumwandlung finanzierte Altersversorgung mindert Kurzarbeitergeld nicht
Mit Kurzarbeit soll die derzeitige Wirtschaftskrise bekämpft werden. In der April-Ausgabe (Seite 65) haben wir die verbesserten Rahmenbedingungen und die Berechnung des Kurzarbeitergelds ausführlich dargestellt.
Ein Leser hat jetzt gefragt, ob eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung das Kurzarbeitergeld mindert. Um es vorwegzunehmen: Nein, dem ist nicht so. Die Begründung liefern wir Ihnen nachfolgend.
Entgeltumwandlung und Berechnung des Kurzarbeitergelds
Arbeitnehmer können Teile ihres Arbeitslohns in steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Dadurch mindert sich ihr Bruttolohn.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig