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  • 07.11.2008 | Aktuelles BMF-Schreiben

    Die Bagatellgrenze für Kleindarlehen ist zurück

    Es geschehen noch Wunder! Die Bagatellgrenze für „kleine“ Arbeit­geber­darlehen ist wieder da. Zudem hat sich das BMF noch einmal ausführlich zur Bewertung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen geäußert.  

     

    Bagatellgrenze von 2.600 Euro

    Nachdem die Finanzverwaltung die Bagatellgrenze in den LStR 2008 ersatzlos gestrichen hatte, wird sie jetzt durch das BMF-Schreiben rückwirkend zum 1. Januar 2008 wieder eingeführt (Schreiben vom 1.10.2008, Az: IV C 5 – S 2334/07/0009; Abruf-Nr. 083233).  

     

    Das heißt: Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen sind nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 Euro nicht übersteigt.  

     

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer hat im Januar 2008 von seinem Arbeitgeber ein zins­loses Darlehen über 2.000 Euro erhalten (Laufzeit ein Jahr). Der Zinsvorteil ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Im September 2008 erhält er ein weiteres Darlehen über 2.000 Euro (Laufzeit ein Jahr). Damit liegt die Summe der Darlehen mit 4.000 Euro über der Bagatellgrenze: Folge: Ab September 2008 muss der geldwerte Vorteil aus den beiden Darlehen versteuert werden.  

    Maßgeblicher Zinssatz