06.05.2010 | Altersteilzeit
Nacharbeit bei längerer Erkrankung während der Arbeitsphase
Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Arbeitsphase seiner Altersteilzeit länger, kann sich die Freistellungsphase verkürzen. In dem vom LAG Düsseldorf entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer verpflichtet, Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug (Erkrankung länger als sechs Wochen) zur Hälfte nachzuarbeiten. Weil er während der Arbeitsphase öfters länger krank war, verschob sich der Beginn der Freistellungsphase nach hinten, sodass sie sich um 158 Tage verkürzte. Der Arbeitnehmer sah darin eine Benachteiligung und klagte. Das LAG gab aber dem Arbeitgeber Recht. In der Arbeitsphase spare der Arbeitnehmer ein Guthaben an, das ihm in der Freistellungsphase ausgezahlt werde. Während er Krankengeld bezieht, erarbeite er sich kein Guthaben. Weil für diese Zeiträume eine gesetzliche Regelung fehlt, hatten die Arbeitsvertragsparteien eine Verpflichtung zur „Nacharbeit“ vereinbart. Diese Regelung sei sachgerecht und angemessen, so das LAG. (Urteil vom 2.11.2009, Az: 14 Sa 811/09)(Abruf-Nr. 101204)