05.11.2010 | Altersteilzeit
Tarifliche Jahresleistung bei Wechsel in die Altersteilzeit
Auf welcher Bemessungsgrundlage wird der Anspruch auf die Jahresleistung berechnet, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell wechselt und dann nur noch die Hälfte der jeweils geltenden tarifvertraglichen Vollarbeitszeit pro Woche leistet? Die Antwort des BAG ist eindeutig: Für die Zeitspanne, in der ein Vollzeitarbeitsverhältnis bestanden hat, besteht ein anteiliger Anspruch auf die volle und nur für die Monate der Altersteilzeit ein solcher auf die halbe Jahresleistung (Urteil vom 21.4.2010, Az: 10 AZR 178/09; Abruf-Nr. 102448). Im Urteilsfall hatte der Arbeitnehmer von Januar bis Oktober 2006 voll gearbeitet und anschließend ab November 2006 Altersteilzeit im Blockmodell angetreten. Das BAG sprach ihm für Januar bis Oktober 2006 anteilig die volle Jahresleistung zu und lediglich für die „Altersteilzeitmonate“ November und Dezember 2006 einen anteiligen Anspruch in Höhe der Hälfte der auf diese Monate entfallenden Jahresleistung. Hierbei hat es auch auf das Verhältnis der vereinbarten zur tariflichen Arbeitszeit im Bezugszeitraum und nicht auf einen bestimmten Stichtag abgestellt.
Praxishinweis: Im Urteilsfall ging es um § 8 Nummer 2 des Tarifvertrags für Altersteilzeit für Angestellte in Verlagen von Tageszeitungen in Nordrhein-Westfalen und § 24 des entsprechenden Manteltarifvertrags. Da es aber in zahlreichen Tarifverträgen derartige Jahresleistungs-Zahlungsregelungen gibt, ist der Urteilsfall über den an und für sich sehr speziellen Tarifvertrag hinaus von allgemeiner Bedeutung. |