01.01.2005 | Altersversorgung
Betriebsrenten – Voller Beitragssatz rechtens
Die Sozialverbände sind mit ihrem ersten Musterprozess gegen die Verdopplung der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten gescheitert (Ausgabe 3/2004, Seite 49 bis 53). Das SG München hält das Gesetz für verfassungskonform. Begründung: Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen. Im konkreten Fall wies das SG die Klage eines Rentners gegen seine Krankenkasse ab. Die monatliche Mehrbelastung betrug bei ihm rund 94 Euro.
Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Jedoch besteht die Chance auf eine schnelle endgültige Entscheidung. Das SG ließ die Sprungrevision zum BSG zu. Dort lautet das Aktenzeichen: B 12 KR 29/04 R. In der Sache selbst sind noch weitere Musterprozesse anhängig. (Urteil vom 30.9.2004, Az: S 2 KR 321/04)(Abruf-Nr. 043085)