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  • 01.01.2005 | Altersversorgung

    Betriebsrenten – Voller Beitragssatz rechtens

    Die Sozialverbände sind mit ihrem ersten Musterprozess gegen die Verdopplung der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten gescheitert (Ausgabe 3/2004, Seite 49 bis 53). Das SG München hält das Gesetz für verfassungskonform. Begründung: Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen. Im konkreten Fall wies das SG die Klage eines Rentners gegen seine Krankenkasse ab. Die monatliche Mehrbelastung betrug bei ihm rund 94 Euro.  

    Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Jedoch besteht die Chance auf eine schnelle endgültige Entscheidung. Das SG ließ die Sprungrevision zum BSG zu. Dort lautet das Aktenzeichen: B 12 KR 29/04 R. In der Sache selbst sind noch weitere Musterprozesse anhängig. (Urteil vom 30.9.2004, Az: S 2 KR 321/04)(Abruf-Nr. 043085

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 3 | ID 87731