01.07.2005 | Stand der Musterverfahren
Volle Beitragspflicht von Versorgungsbezügen
Seit 1. Januar 2004 sind auf Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Direktversicherungen volle Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Die Neuregelung hat viele Proteste ausgelöst. Die Krankenkassen wurden mit zahlreichen Widersprüchen gegen die Beitragsbescheide konfrontiert.
Angesichts der vielen betroffenen Versicherten haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen darauf verständigt, Musterverfahren durchzuführen. Damit soll die Rechtslage verbindlich geklärt werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Stand.
Zweifelsfragen und die entsprechenden Sozialgerichtsverfahren
Um möglichst alle Sachverhalte zu erfassen, sind für die verschiedenen Streitfragen insgesamt sieben Fallgruppen gebildet worden, für die es jeweils mindestens ein Musterverfahren geben soll.
1. Pflichtversicherte Rentner mit Anspruch auf Betriebsrente
In der Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente beziehen, müssen seit dem 1. Januar 2004 auf die Betriebsrente den vollen allgemeinen Beitragssatz entrichten. Bis zum 31. Dezember 2003 war nur der halbe allgemeine Beitragssatz anzusetzen.
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