01.05.2007 | Altersversorgung
Wem steht Rückkaufswert aus Direktversicherung zu?
Überträgt der Arbeitgeber die unwiderrufliche Bezugsberechtigung an einer Direktversicherung – mit Einwilligung des Arbeitnehmers – als Kreditsicherheit an eine Bank, fällt die Bezugsberechtigung nach Rückzahlung des Kredits und Freigabe durch die Bank wieder an den Arbeitnehmer. Folglich steht der Rückkaufswert dem Arbeitnehmer zu. Er fällt nicht in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter darf zwar die Direktversicherung kündigen. Er hat jedoch kein eigenes Zugriffsrecht auf den Rückkaufswert. (OLG Bamberg, Urteil vom 9.2.2006, Az: 1 U 175/05)(Abruf-Nr. 063241)
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 76 | ID 110346