01.04.2006 | Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
So formulieren Arbeitgeber Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen rechtssicher
von Rechtsanwalt Dr. jur. Magnus Bergmann, Greven/Westfalen
In vielen Arbeitsverträgen finden sich so genannte Ausschlussfristen. Nach deren Inhalt muss eine Vertragspartei zur Wahrung etwaiger Ansprüche in einer bestimmten Art und Weise innerhalb bestimmter Zeiträume tätig werden. Sind diese Klauseln wirksam, bieten sie beiden Parteien Rechtssicherheit.
Trügerische Sicherheit durch unwirksame Klauseln
Sind die Klauseln jedoch unwirksam, wiegen sie den Anspruchsgegner nur scheinbar in Sicherheit. Denn der Anspruch kann dann trotz Ablauf vereinbarter Ausschlussfristen geltend gemacht werden.
Auch prozessual gesehen hat der Anspruchssteller die Trümpfe in der Hand:
- Die Arbeitsgerichte müssen das Erlöschen von Ansprüchen von Amts wegen prüfen. Im Umkehrschluss heißt das: Wer einen Anspruch trotz vereinbarter Ausschlussfrist geltend macht, muss sich noch nicht einmal auf die Unwirksamkeit der Ausschlussfrist berufen.
- Einseitig vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsverträge gelten seit dem 1. Januar 2002 als so genannte Verbraucherverträge. Sie unterliegen einer eingeschränkten AGB-Kontrolle (§§ 305 Abs. 1, 310 Abs. 3und 4 BGB). Sind also beispielsweise entsprechende Klauseln missverständlich formuliert oder benachteiligen sie den Arbeitnehmer in sonstiger Weise unangemessen, sind sie unwirksam (§ 307 Abs. 1und 2 BGB).
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