31.07.2008 | Arbeitgeberdarlehen
Zinssatz kann auch bei Direktbanken ermittelt werden
Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei einem Arbeitgeberdarlehen kann auch auf allgemein zugängliche Internetangebote von Direktbanken zurückgegriffen werden. Diese Zinssätze dürften regelmäßig unter den Durchschnittssätzen der Bundesbank liegen. Wird ein solcher günstiger Zinssatz zugrunde gelegt, ist allerdings der vierprozentige Bewertungsabschlag nicht mehr möglich. (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 23.1.2008, Az: S 2334 – 31 – V B 3)(Abruf-Nr. 081761)
Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 127 | ID 120827