07.10.2010 | Arbeitgeberleistungen
Haftpflichtversicherung für Rechtsanwalt über Mindestsumme
Auch wenn angestellte Rechtsanwälte im Rahmen einer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber über die Mindestdeckungsumme hinaus versichert werden, ist das persönliche Interesse des einzelnen Rechtsanwalts nicht unerheblich. Eine Aufteilung der Beiträge im Verhältnis Mindestdeckungssumme (Arbeitslohn) und überschießender Summe (kein Arbeitslohn) sei deshalb nicht möglich, verfügte die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (Erlass vom 22.7.2010, Az: III B - S 2332 - 3/2008).
Hintergrund: Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts durch den Arbeitgeber führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (BFH, Urteil vom 26.7.2007, Az: VI R 64/06; Abruf-Nr. 072796). Weil ein Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen muss, um überhaupt als (auch angestellter) Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen, scheidet ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers aus. Das soll auch für die Beitragsanteile gelten, die aus Sicht des Rechtsanwalt nicht nötig wären.