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  • 01.10.2004 | Arbeitgeberleistungen

    Übernahme der Instrumentenversicherung steuerfrei?

    Beteiligt sich ein Arbeitgeber an den Kosten einer Instrumentenversicherung, die seine angestellten Orchestermitglieder abgeschlossen haben, handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es sind Aufwendungen im Interesse des Arbeitgebers, entschied das FG Thüringen.

    Im Urteilsfall unterhielt ein städtischer Eigenbetrieb ein Orchester. Die Mitglieder spielten überwiegend auf eigenen Instrumenten. Sie hatten die Instrumente in der Regel gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. Von der jährlichen Versicherungsprämie hatte ihnen der Arbeitgeber 70 Prozent steuerfrei ersetzt. (rechtskräftiges Urteil vom 15.10.2003, Az: IV 272/00; Abruf-Nr.  042244 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 163 | ID 110968