01.08.2006 | Arbeitgeberleistungen
Übernahme von Steuerberaterkammer-Beiträgen
Übernimmt eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH die Kammerbeiträge für ihre angestellten Geschäftsführer, führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, entschied das FG Rheinland-Pfalz. Denn die Geschäftsführer werden von ihrer Beitragsverbindlichkeit befreit und können gleichzeitig die Leistungen der Steuerberaterkammer in Anspruch nehmen. Zwar kann die GmbH nur mit Steuerberatern geführt werden. Der private Vorteil der Geschäftsführer sei aber zumindest gleichwertig einzustufen. Genauso entschieden hatte bereits das FG Düsseldorf im Fall von angestellten Steuerberatern, die nicht Gesellschafter der GmbH waren (rechtskräftiges Urteil vom 3.4.2003, Az: 10 K 3063/00 H; Abruf-Nr. 040464).
Beachten Sie: Gegen die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz wurde Revision beim BFH eingelegt (Az: VI R 26/06). (Urteil vom 27.3.2006, Az: 5 K 2776/03) (Abruf-Nr. 061700)