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  • 01.02.2006 | Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

    Wer zahlt bei zu wenig einbehaltener Lohnsteuer?

    Es ist nicht immer automatisch der Arbeitgeber, der für unrichtig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer in Anspruch genommen wird. Es steht vielmehr im „pflichtgemäßem Ermessen“ des Finanzamts, wen es zur Kasse bittet. Wann der Arbeitgeber zum Beispiel nicht haftet, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil, das wir Ihnen nachfolgend vorstellen. 

     

    Grundsatz: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind Gesamtschuldner

    Kommt das Finanzamt bei einer Lohnsteueraußenprüfung zu dem Ergebnis, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wurde, kann es 

    • den Arbeitgeber mit einem Haftungsbescheid zur Kasse bitten oder
    • dafür sorgen, dass die Einkommensteuerbescheide aller betroffenen Arbeitnehmer als Steuerschuldner geändert werden.

     

    Beachten Sie: Wird der Arbeitgeber in Anspruch genommen, ist er Gesamtschuldner mit den Arbeitnehmern (§ 42d Abs. 3 Satz 1 EStG).  

     

    Ausnahme: Nur der Arbeitnehmer schuldet die Lohnsteuer