06.03.2009 | Arbeitsentgelt
„Aufrundung“ angefangener Stunden bei Rufbereitschaft
Wird bei einer Rufbereitschaft vereinbart, dass „für die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft jede angefangene Stunde auf eine volle Stunde gerundet wird“, sind bei mehreren Arbeitseinsätzen innerhalb einer Rufbereitschaft die einzelnen Einsätze nicht zunächst zu addieren und erst dann auf eine volle Stunde aufzurunden. Das hat das BAG entschieden. Der Wortlaut „jede“ angefangene Stunde verdeutlicht, dass es innerhalb einer Rufbereitschaft mehrere angefangene Stunden geben kann, die jeweils aufzurunden sind. Wäre bei mehreren Arbeitseinsätzen innerhalb einer Rufbereitschaft die Dauer der Arbeitseinsätze zunächst zu addieren und anschließend aufzurunden, gäbe es dagegen nur eine angefangene Stunde, die aufzurunden wäre. (Urteile vom 24.9.2008, Az: 6 AZR 664/07 und 6 AZR 631/07)(Abruf-Nr. 090313 und 090314)