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    LGP Löhne und Gehälter professionell

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    Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen sich in lohn­steuerlichen Fragen genauso auskennen wie in der Sozial­versicherung und im entgeltbezogenen Arbeitsrecht. LGP Löhne und Gehälter professionell spart Ihnen hier wertvolle Zeit: Statt aufwendig in verschiedenen Quellen zu suchen, erhalten Sie alle Informationen aus einer Hand – kompakt, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

    01.04.2004 | Arbeitsentgelt

    Ausgleich für Reisezeiten eines Betriebsrats

    Was kann ein Betriebsratsmitglied als Ausgleich für Fahrtzeiten außerhalb seiner Arbeitszeit verlangen, die mit seiner Betriebsratstätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen? Diese Frage hat das BAG wie folgt beantwortet. Eine gesetzliche Regelung, nach der die Reisezeiten wie vergütungspflichtige Arbeitszeit zu bewerten sind, besteht nicht. Das Betriebsratsmitglied hat daher grundsätzlich Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Freizeitausgleich) . Maßgebend sind aber die im Betrieb des Arbeitgebers geltenden tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen zur Durchführung von Dienstreisen. Im konkreten Fall sah die entsprechende Dienstvorschrift vor, dass bei einer Dienstreise maximal die dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt wird. Das BAG versagte daher den Freizeitausgleich für Fahrtzeiten außerhalb der Dienstzeiten.

    Wichtig: Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden (§  78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz). Die Entscheidung des BAG hält daher nur, wenn für die Reisezeiten der Arbeitnehmer keine anderen Maßstäbe angelegt werden. (Urteil vom 16.4.2003, Az: 7 AZR 4323/01; Abruf-Nr.  032464 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 57 | ID 110891

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