01.02.2005 | Arbeitsentgelt
Höhe der Verzugszinsen auf rückständiges Arbeitsentgelt
Ein Arbeitnehmer kann auf rückständiges Arbeitsentgelt nicht den erhöhten Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fordern (§ 288 Abs. 2 BGB). Zu diesem Ergebnis kommt das LAG Berlin. Der unterlegene Arbeitnehmer hat Revision beim BAG (Az: 9 AZR 239/04) eingelegt. (Urteil vom 26.3.2004, Az: 8 Sa 262/04) (Abruf-Nr. 043287)
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 23 | ID 87778