08.07.2010 | Arbeitsentgelt
Höhere SOKA-Bau-Beiträge für überqualifizierte Arbeitnehmer
Ein Arbeitgeber schuldet einem arbeitsvertraglich als Fachwerker oder Facharbeiter beschäftigten Arbeitnehmer auch dann den Mindestlohn nach der Lohngruppe 2 des für das Baugewerbe geltenden TV Mindestlohn, wenn er den Arbeitnehmer tatsächlich nur als einfachen Werker eingesetzt hat. In dem vom LAG-Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hatte die Zusatzversorgungskasse Bau den Arbeitgeber auf höhere Sozialkassenbeiträge verklagt und Recht bekommen. (Urteil vom 10.12.2009, Az: 25 Sa 1863/09)(Abruf-Nr. 101694)
Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 110 | ID 136990