08.07.2010 | Arbeitsentgelt
Höhere SOKA-Bau-Beiträge für überqualifizierte Arbeitnehmer
Ein Arbeitgeber schuldet einem arbeitsvertraglich als Fachwerker oder Facharbeiter beschäftigten Arbeitnehmer auch dann den Mindestlohn nach der Lohngruppe 2 des für das Baugewerbe geltenden TV Mindestlohn, wenn er den Arbeitnehmer tatsächlich nur als einfachen Werker eingesetzt hat. In dem vom LAG-Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hatte die Zusatzversorgungskasse Bau den Arbeitgeber auf höhere Sozialkassenbeiträge verklagt und Recht bekommen. (Urteil vom 10.12.2009, Az: 25 Sa 1863/09)(Abruf-Nr. 101694)
Ein Arbeitgeber schuldet einem arbeitsvertraglich als Fachwerker oder Facharbeiter beschäftigten Arbeitnehmer auch dann den Mindestlohn nach der Lohngruppe 2 des für das Baugewerbe geltenden TV Mindestlohn, wenn er den Arbeitnehmer tatsächlich nur als einfachen Werker eingesetzt hat.
Quelle:
Ausgabe 07 / 2010 | Seite 110 | ID 136990
Ausgewiesene Steuerexperten machen Sie alle 14 Tage mit einem aktuellen steuerlichen Thema vertraut.
Mehr Videos
Facebook
Werden Sie jetzt Fan der LGP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
Zu Facebook
Ihr Newsletter für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einzigartige Verzahnung der Themen
- Lohnsteuer
- Sozialversicherung
- entgeltbezogenes Arbeitsrecht