01.12.2007 | Arbeitslosengeld
Arbeitslose mit Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz
Eine schwangere Frau, die nicht arbeiten darf, hat trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das hat das LSG Hessen entschieden. Im Urteilsfall hatte der Arzt aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Die Arbeitsagentur als „Ersatzarbeitgeber“ darf die Arbeitslose in diesem Fall nicht auf das Krankengeld verweisen. Das Schutzinstrument des Beschäftigungsverbots würde ins Leere laufen, wenn die Schwangere sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müsste, um weiter Arbeitslosengeld zu erhalten. (Urteil 20.8.2007; Az: L 9 AL 35/04)(Abruf-Nr. 072717)
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 201 | ID 116296