10.06.2010 | Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld auch bei grenznahem Wohnsitz im Ausland
Arbeitslose mit grenznahem Wohnsitz im Ausland haben Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland. In dem vom BSG entschiedenen Fall wohnte und arbeitete der Arbeitnehmer vom 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 in Aachen. Seit Juli 2004 wohnte er grenznah in den Niederlanden. Im Januar 2006 beantragte er Arbeitslosengeld. Das lehnte die Agentur für Arbeit mit Hinweis auf seinen Auslandswohnsitz ab. Zu Unrecht, entschied das BSG. Der Arbeitnehmer stand aufgrund seines grenznahen Wohnsitzes der Agentur für Arbeit voll und ganz zur Verfügung. Ein konkurrierender Anspruch auf Arbeitslosengeld in den Niederlanden bestand auch nicht, weil er dort nie als Arbeitnehmer beschäftigt war. (Urteil vom 7.10.2009, Az: B 11 AL 25/08)(Abruf-Nr. 093435)