08.07.2010 | Arbeitslosengeld
Streit über die Lage eines Arbeitsplatzes in Berlin
Für die Frage, ob der Beschäftigungsort in einem großen Bürogebäude in den neuen oder in den alten Bundesländern liegt, ist nach Ansicht des SG Berlin die Lage des Haupteingangs entscheidend. Um diese etwas seltsam anmutende Frage wurde aus folgendem Grund gestritten: Erzielt ein Arbeitnehmer vor seiner Entlassung ein sehr hohes Einkommen, steht ihm als Arbeitslosengeld nicht ein gewisser Prozentsatz seines letzten beitragspflichtigen Einkommens zu, sondern nur der gesetzlich festgelegte Höchstsatz. Und dieser ist in Ostberlin niedriger als in Westberlin, weil er sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Deshalb argumentierte der Arbeitnehmer, er habe in dem Teil des Gebäudes gearbeitet, der in Westberlin liege. Seine Klage blieb aber erfolglos, weil der Haupteingang in Ostberlin lag.
Beachten Sie: Das Verfahren ist inzwischen beim LSG Berlin-Brandenburg anhängig. Das Aktenzeichen lautet L 14 AL 123/10. (Urteil vom 18.3.2010, Az: S 60 AL 2056/09)(Abruf-Nr. 100981)