05.12.2008 | Arbeitsrecht
Beginn der Arbeitszeit – Arbeitsstelle oder Betrieb?
Beginnt die Arbeitszeit an der tatsächlichen Arbeitsstelle oder im Betrieb des Arbeitgebers? Mit dieser grundsätzlichen Frage musste sich das LAG Niedersachsen beschäftigen. Es entschied, dass nach § 3 Ziffer 4 des Tarifvertrags für das Baugewerbe die Arbeitszeit zwar an der Arbeitsstelle beginne und ende (sofern keine andere Vereinbarung getroffen werde). Muss der Arbeitnehmer jedoch zunächst zur Betriebsstätte des Arbeitgebers fahren, um dort Anweisungen für den Tag entgegenzunehmen, gehört die Fahrt dorthin zu seinen vertraglichen Pflichten. In diesem Fall ist die Betriebsstätte Arbeitsstelle des Arbeitnehmers und seine Arbeitszeit beginnt mit Eintreffen in der Betriebsstätte. (Urteil vom 28.3.2008, Az: 16?Sa?780/07)(Abruf-Nr. 082724)