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  • 01.08.2005 | Arbeitsrecht

    Massenentlassungsanzeige – Vertrauensschutz in Altfällen

    Bisherige Massenentlassungen werden durch die neue EuGH-Rechtsprechung vom 27. Januar 2005 (Az: C-188/03; Abruf-Nr. 050818; Juni-Ausgabe, 2005, Seite 94) nicht automatisch unwirksam. Ein Arbeitgeber, der seinen Verpflichtungen aus § 17 KSchG nach Maßgabe der bis dato gültigen BAG-Rechtsprechung nachgekommen ist und die Anzeige erst vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemacht hat, genießt Vertrauensschutz. Das gilt zumindest für Massenentlassungen bis zum 27. Januar 2005, hat das LAG Berlin klargestellt. (Urteil vom 27.4.2005, Az: 17 Sa 2646/04) (Abruf-Nr. 051546

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 131 | ID 88032