01.01.2003 | Arbeitsrecht
Übernahme der Steuern auf Übergangsleistungen
Verpflichtet sich ein Arbeitgeber, an seinen ausgeschiedenen Arbeitnehmer "steuerfreie" Übergangsleistungen zu erbringen, muss er die steuerliche Belastung ausgleichen, die durch den Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 2 EStG entsteht, so das BAG.
Beachten Sie: Das gilt nicht, wenn ausdrücklich vereinbart wird, dass der Arbeitgeber die Steuern übernimmt, soweit sie "für das Übergangsgeld anfallen". In diesem Fall muss er die progressionsbedingten Steuern erstatten, soweit sie auf der Berücksichtigung der bezogenen Arbeitslosenunterstützung bei der Einkommensteuer beruhen. (Urteil vom 29.7.2003, Az: 9 AZR 100/02; Abruf-Nr. 032297 )
Quelle: Ausgabe 01 / 2003 | Seite 2 | ID 110823