01.06.2006 | Auslagenersatz oder Arbeitslohn?
Ersatz von Instandsetzungsaufwendungenfür arbeitnehmereigene Instrumente
Ersetzt ein Arbeitgeber (zum Beispiel ein Theater) auf Grund einer tarifvertraglichen Regelung seinen Orchestermitgliedern die Kosten für die Wartung und Instandsetzung der arbeitnehmereigenen Instrumente, handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Das hat der BFH jetzt entschieden (Urteil vom 28.3.2006, Az: VI R 24/03; Abruf-Nr. 061370).
Hintergrund der Entscheidung
Der „Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern“ (TVK) sieht vor, dass der Arbeitgeber, die als erforderlich nachgewiesenen Instandsetzungskosten für arbeitnehmereigene Instrumente zu tragen hat (§ 12 TVK). Das Finanzamt betrachtete die Zahlungen des Arbeitgebers dabei als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Sichtweise hat der BFH jetzt eine Absage erteilt.
Entscheidung des BFH
Der BFH nimmt Auslagenersatz an, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nachgewiesen Aufwendungen ersetzt werden, die (ausschließlich oder zumindest überwiegend) durch die Belange des Arbeitgebers bedingt und von diesem veranlasst oder gebilligt sind. Es besteht also kein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben.
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