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  • · Fachbeitrag · Auslandstätigkeit

    Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer an ausländischer Niederlassung sicher meistern

    von RA Susanne Hierl, Rödl & Partner, Nürnberg

    | Die Globalisierung führt immer häufiger dazu, dass Arbeitnehmer auch jenseits der Grenzen tätig werden. In diesem Beitrag erfahren Arbeitgeber, was sie arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlich beachten müssen, wenn sie inländische Arbeitnehmer an eine ausländische Niederlassung schicken (Expatriates). |

    Praxisfälle

    Folgende zwei Praxisfälle veranschaulichen die rechtliche Situation:

     

    • Fall 1: Eine Münchner Gesellschaft schickt einen Arbeitnehmer für drei Jahre nach Ungarn in die Tochtergesellschaft. Der deutsche Arbeitsvertag wird für diese Zeit ruhend gestellt. Die Tochtergesellschaft schließt einen ausländischen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer und übernimmt das Gehalt.
    • Fall 2: Eine Berliner Gesellschaft schickt einen Arbeitnehmer für drei Jahre nach China in die Tochtergesellschaft. Der deutsche Arbeitsvertag wird für diese Zeit ruhend gestellt. Die Tochtergesellschaft schließt einen ausländischen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer und übernimmt das Gehalt.