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  • · Fachbeitrag · Auslandstätigkeit

    Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer rechtlich und steuerlich sicher meistern

    von RA Susanne Hierl, Rödl & Partner, Nürnberg

    | Die moderne Arbeitswelt und die offenen Grenzen fördern ein grenzüberschreitendes Tätigwerden von Arbeitnehmern. In diesem Beitrag erfahren Arbeitgeber, was sie bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten - und in groben Zügen auch aus Drittstaaten - arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlich beachten müssen. |

    Grundsätzliche Überlegungen

    Die Beschäftigung von EU-Bürgern wirft zwar weniger Probleme auf als der Einsatz von Arbeitnehmern aus Drittstaaten. Dennoch gilt es, Sorgfalt walten zu lassen und jeden Einzelfall im Vorfeld genau zu prüfen. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Implikationen in den Bereichen Aufenthalts-, Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht anhand folgender drei Beispielsfälle.

     

    • Fall 1

    Unternehmer B mit Sitz in Berlin möchte Arbeitnehmer aus Polen beschäftigen, die während ihrer Tätigkeit unter der Woche in einer Pension in Berlin schlafen und am Wochenende nach Hause zur Familie nach Polen fahren.