05.12.2008 | Auslandstätigkeit
Schiffskoch einer ausländischen Reederei unterhält Wohnsitz
Unterhält ein auf verschiedenen Schiffen einer ausländischen Reederei tätiger Schiffskoch in Deutschland eine Wohnung, hat er dort seinen Wohnsitz. Folge: Das für seine Tätigkeit an Bord bezogene Gehalt unterliegt als Teil des sogenannten Welteinkommens der deutschen Besteuerung und ist nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in Deutschland steuerfrei.
Hintergrund: Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei reicht es, wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist. Zwar habe sich der Schiffskoch weniger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten und somit dort keinen gewöhnlichen Aufenthalt. Für die Annahme eines Wohnsitzes sei aber keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich, entschied das FG Baden-Württemberg. (rechtskräftiges Urteil vom 22.7.2008, Az: 4 K 1296/08)(Abruf-Nr. 083073)