09.11.2009 | BAG mit klarstellender Entscheidung
Reisezeiten von Außendienstmitarbeitern sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert
Reisezeiten von Außendienstmitarbeitern sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden. Das gilt auch für die Fahrt vom Homeoffice zum Kunden, entschied jetzt das BAG. Das Urteil hat große Relevanz für Außendienstmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiter mit Homeoffice (Urteil vom 22.4.2009, Az: 5 AZR 292/08; Abruf-Nr. 092830).
Arbeitszeit und Wegezeit
Fragen rund um die Arbeitszeit stellen sich in der Praxis häufig, insbesondere bei der Behandlung von Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer auf Anordnung seines Arbeitgebers aufwendet. Dabei sind zwei Problemkreise strikt voneinander zu trennen, die in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig verwechselt werden:
- Einerseits die Frage, wann Reisezeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist und
- andererseits die Frage, wann und inwieweit Reisezeit zu vergüten ist.
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wann die Arbeitszeit beginnt und endet, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG beginnt und endet sie mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme bzw. mit der Beendigung der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz. So gehen zum Beispiel Wege auf dem Betriebsgelände zulasten des Arbeitnehmers. Kollektiv- oder individualvertragliche Vereinbarungen können anderes vereinbaren.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig