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  • 01.07.2004 | Besteuerung von Arbeitnehmern

    BMF veröffentlicht Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005

    Das BMF hat einen Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2005 vorgelegt. Die LStÄR fassen zusammen, was sich 2005 in den LStR ändern wird. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten materiell-rechtlichen Änderungen.

    Geltungszeitraum der LStR 2005

    Die LStR 2005 gelten grundsätzlich beim Steuerabzug

  • vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden und
  • von sonstigen Bezügen, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 2004 zufließen.

    Die bisherigen LStR 2004 basieren auf dem Rechtsstand 30. September 2003. Die Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 und das Steueränderungsgesetz 2003 werden erst durch die LStÄR 2005 berücksichtigt. Die Änderungen sind daher auch bereits 2004 bedeutsam, soweit sie auf die geltende Rechtslage eingehen oder die Rechtslage erläutern.

    Beachten Sie: Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz wurden bereits teilweise (formell) berücksichtigt. Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung sich zu Einzelfragen der geänderten betrieblichen Altersversorgung noch äußern wird.

    Die Änderungen im Einzelnen
    Fahrtkostenzuschüsse (R 21b LStR)

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