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  • 01.07.2007 | Betriebliche Altersversorgung

    BAG muss über Entgeltumwandlung entscheiden

    Das LAG München hält eine Entgeltumwandlungsvereinbarung bei gezillmerten Tarifen für unwirksam. Es hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die nach ihrem Ausscheiden von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert erstattet haben wollte (Urteil vom 15.3.2007, Az: 4 Sa 1152/06; Abruf-Nr. 071464; Ausgabe 6/2007, Seite106). Gegen das Urteil ist jetzt Revision beim BAG eingelegt worden. Das Aktenzeichen lautet 3 AZR 376/07

    Unser Tipp: Arbeitgeber, die in Anspruch genommen werden, sollten dem Arbeitnehmer mitteilen, dass das LAG-Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Einige Versicherer erteilen inzwischen sogar Haftungsfreistellungen. Sie übernehmen mögliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Arbeitgeber sollten auf Haftungsfreistellungen bestehen, wenn sie Verträge für Betriebsrenten abschließen. Außerdem sollten sie versuchen, für bereits abgeschlossene Verträge Haftungsfreistellungen zu erhalten. 

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 113 | ID 110311