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  • 11.01.2010 | Betriebliche Altersversorgung

    Beitragspflicht zum PSV auch bei rückgedeckter Direktzusage

    Für eine über eine Rückdeckungsversicherung abgesicherte Direktzusage besteht auch dann Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.  

    Beachten Sie: Der Beitragssatz des PSV liegt derzeit bei 14,2 Promille (1,8 Promille im Vorjahr) und ist damit der höchste seit Bestehen des PSV. Das ernorm gestiegene Beitragsvolumen kann von den Arbeitgebern aber durch Teilleistungen in den Jahren 2009 bis 2013 bezahlt werden.  

    Unser Tipp: Ausführliche Informationen zur Funktionsweise des PSV finden Sie in der Ausgabe 9/2008, Seite 158 bzw. in „myIWW“ (www.iww.de) im „Archiv“. (Urteil vom 20.7.2009, Az: 5 BV 08.118) (Abruf-Nr. 092601)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 5 | ID 132727