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  • 05.02.2009 | Betriebliche Altersversorgung

    Hinterbliebenenversorgung bei Lebenspartnern

    Ist Hinterbliebenenversorgung auf Ehegatten beschränkt, die vor Eintritt des Versorgungsfalles mit dem Versorgungsberechtigten verheiratet waren, kann der hinterbliebene Lebenspartner einer eingetragenen Lebens­partnerschaft die Hinterbliebenenversorgung nur verlangen, wenn die Partnerschaft vor dem Versorgungsfall eingetragen war. Dies gilt auch, wenn eine frühere Eintragung der Lebenspartnerschaft allein daran gescheitert war, dass ein entsprechendes Gesetz - hier das Lebenspartnerschaftsgesetz - nicht früher existierte, entschied das LAG Hessen. Endgültig entscheiden muss jetzt das BAG (Az: 3 AZR 797/08). (Urteil vom 25.6.2008, Az: 8 Sa 1592/07) (Abruf-Nr. 090003)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 22 | ID 124385