· Fachbeitrag · Pensionszusage/Betriebliche Altersversorgung
Die zwölf wichtigsten Punkte für Pensions-zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching
| Die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit stellen hohe Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf). LGP erläutert, welche zwölf wichtigen Punkte bei der Neuerteilung von Pensionszusagen an GGf zu beachten sind und worauf bei einer Änderung bestehender Zusagen zu achten ist. |
Neuerteilung von Pensionszusagen
Bei der Neuerteilung einer Pensionszusage an GGf müssen Unternehmen sowohl die Erfordernisse des § 6a EStG als auch die betriebliche Veranlassung prüfen. Soweit der GGf die Zusage aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter erhält, dürfen die Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) den Gewinn des Unternehmens nicht mindern. Damit eine vGA vermieden wird, müssen folgende zwölf Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Klarheit, Eindeutigkeit und Schriftform
Generell muss die Zusage klar und eindeutig schriftlich erteilt werden, um rückstellungsfähig in der Steuerbilanz zu sein (§ 6a Abs. 1 EStG).
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