09.04.2010 | Betriebliche Altersversorgung
Verfassungsbeschwerde gegen Steuerpflicht von VBL-Umlagen
Umlagen zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) - und damit zu allen umlagefinanzierten Pensionskassen - sind nach Ansicht des BFH keine steuerfreien Sanierungsgelder, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung (Urteil vom 7.5.2009, Az: VI R 8/07, Abruf-Nr. 092456; Ausgabe 11/2009, Seite 189). Gegen diese Entscheidung wurde inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt (vorläufiges Aktenzeichen AR 5485/09).
Umlagen zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) - und damit zu allen umlagefinanzierten Pensionskassen - sind nach Ansicht des BFH keine steuerfreien Sanierungsgelder, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung
Quelle:
Ausgabe 04 / 2010 | Seite 56 | ID 134874
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