· Fachbeitrag · Altersversorgung
BMF aktualisiert Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV: Das sind die Eckpunkte
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV aktualisiert. Die Anpassungen sind überwiegend zu begrüßen, weil sie einige Unsicherheiten beseitigen, z. B. bezüglich der Auslagerung von Pensionszusagen auf den Pensionsfonds in zwei Schritten oder zur Beitragsfreistellung bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Die wesentlichen Änderungen fasst LGP für Sie zusammen. |
Hintergrund für Anpassungen des BMF-Schreibens
Anlass für die jetzige Anpassung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Förderung der bAV im Schreiben vom 12.08.2021 (Az. IV C 5 ‒ S 2333/19/10008 :017, Abruf-Nr. 224141) waren insbesondere Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 sowie das Grundrentengesetz vom 12.08.2020.
Grundfähigkeiten- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Im BMF-Schreiben vom 19.02.2019 (Az. IV C 5 ‒ S 2333/18/10005, Abruf-Nr. 224642) hatte sich das BMF zur (lohn-)steuerlichen Behandlung einer Grundfähigkeiten- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung wie folgt geäußert:
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