01.05.2005 | Bewirtungskosten
Voller Vorsteuerabzug für Bewirtungsaufwendungen
Die Vorsteuer auf betrieblich veranlasste Bewirtungskosten ist wieder in voller Höhe abzugsfähig. Das hat der BFH entschieden und damit dem seit 1999 geltenden Vorsteuer-Abzugsverbot eine Absage erteilt. Im Klartext: Die Regelung in § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG, die 20 Prozent – seit 1. Januar 2004 sogar 30 Prozent – der Vorsteuer auf betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nicht zum Abzug zulässt, verstößt nach Ansicht der Richter gegen EU-Recht. (Urteil vom 10.2.2005, Az: V R 76/03)(Abruf-Nr. 050931)
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 75 | ID 87928