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  • 01.11.2007 | BMF-Schreiben soll rückwirkend gelten

    Auch bestehende Darlehen sollen anhand des marktüblichen Zinssatzes geprüft werden

    Die Finanzverwaltung vertritt (noch inoffiziell) die Ansicht, dass das BMF-Schreiben zum Arbeitgeberdarlehen rückwirkend auch auf Bestandsdarlehen anzuwenden sei, die sich noch innerhalb einer Zinsbindung befinden. Gegen diese Rückwirkung laufen die Wirtschaftsverbände – insbesondere die Arbeitgeber in der Kreditwirtschaft – Sturm. 

     

    Marktüblicher Zinssatz

    Der geldwerte Vorteil ist ab 1. Januar 2008 anhand des marktüblichen Zinssatzes zu ermitteln. Dabei ist für die gesamte Vertragslaufzeit der Zinssatz bei Vertragsschluss maßgeblich, es sei denn, es wurde ein variabler Zinssatz vereinbart (BMF, Schreiben vom 13.6.2007, Az: IV C 5 – S 2334/07/0009; Abruf-Nr. 072163; Ausgabe 8/2007, Seite 135).  

     

    Das BMF will, dass auch bei bestehenden Darlehen innerhalb der Zinsbindung der geldwerte Vorteil anhand des marktüblichen Zinssatzes ermittelt wird. Das heißt: Arbeitgeber müssen für jedes Darlehen einzeln den bei Vertragsschluss geltenden marktüblichen Zinssatz ermitteln. Da hilft es auch nicht viel weiter, dass sie dabei aus Vereinfachungsgründen auf den Durchschnittsatz der Deutschen Bundesbank zurückgreifen können.