01.06.2005 | BMF soll Fragen beantworten
Welche Aufwendungen sind durch die „Ein-Prozent-Regelung“ abgegolten?
Ist mit dem nach der „Ein-Prozent-Regelung“ versteuerten geldwerten Vorteil auch die Erstattung von Autobahnvignetten, Mautgebühren oder einem ADAC-Schutzbrief durch den Arbeitgeber abgegolten? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der BFH (Az: VI R 37/03).
Entscheidung des FG Düsseldorf
Das FG Düsseldorf hatte in der Vorinstanz entschieden, dass die Erstattungen des Arbeitgebers zusätzlich zur „Ein-Prozent-Regelung“ zu versteuern sind (Urteil vom 18.12.2002, Az: 13 K 2376/01 E; Abruf-Nr. 032540).
Beachten Sie: Im Urteilsfall betrafen die Autobahnvignetten und Mautgebühren ausschließlich private Fahrten. Mit dem ADAC-Euro-Schutzbrief waren der Arbeitnehmer und seine Ehefrau mit allen privaten und fremden Fahrzeugen versichert. Das FG sah deshalb darin private Aufwendungen des Arbeitnehmers, deren Erstattung steuerpflichtig sei.
Aufforderung zum Verfahrensbeitritt
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig