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  • 01.06.2005 | BMF soll Fragen beantworten

    Welche Aufwendungen sind durch die „Ein-Prozent-Regelung“ abgegolten?

    Ist mit dem nach der „Ein-Prozent-Regelung“ versteuerten geldwerten Vorteil auch die Erstattung von Autobahnvignetten, Mautgebühren oder einem ADAC-Schutzbrief durch den Arbeitgeber abgegolten? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der BFH (Az: VI R 37/03).  

     

    Entscheidung des FG Düsseldorf

    Das FG Düsseldorf hatte in der Vorinstanz entschieden, dass die Erstattungen des Arbeitgebers zusätzlich zur „Ein-Prozent-Regelung“ zu versteuern sind (Urteil vom 18.12.2002, Az: 13 K 2376/01 E; Abruf-Nr. 032540).  

     

    Beachten Sie: Im Urteilsfall betrafen die Autobahnvignetten und Mautgebühren ausschließlich private Fahrten. Mit dem ADAC-Euro-Schutzbrief waren der Arbeitnehmer und seine Ehefrau mit allen privaten und fremden Fahrzeugen versichert. Das FG sah deshalb darin private Aufwendungen des Arbeitnehmers, deren Erstattung steuerpflichtig sei. 

     

    Aufforderung zum Verfahrensbeitritt

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