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  • 01.09.2004 | Dienstwagen

    Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    Ein elektronisches Fahrtenbuch ist für die Finanzverwaltung nur ordnungsgemäß, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind, zumindest aber dokumentiert werden. Diese Hürden hat der BFH jetzt in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung als "ernstlich zweifelhaft" abgelehnt. Er gewährte zwei Geschäftsführern Aussetzung der Vollziehung, die ihre Fahrtenbücher mit "Microsoft Excel" führten. Sie erfassten zeilenweise für jede Fahrt den Wochentag mit Datum, den Anlass der Fahrt (privat, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, geschäftlich) mit der jeweiligen Streckenlänge und den Kilometerstand am Ende der Fahrt. Das war dem Finanzamt zu wenig, weil das Programm keine hinreichende Sicherung gegen nachträgliche Veränderungen bietet.

    Unser Tipp: Eine endgültige Entscheidung, wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, muss der BFH im späteren Hauptsacheverfahren treffen. Bis dahin sollte Einspruch eingelegt werden, wenn das Finanzamt das elektronische Fahrtenbuch nicht anerkennt. (Beschluss vom 26.4.2004, Az: VI B 43/04; Abruf-Nr.  042058 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 145 | ID 110954